Elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und der Finanzverwaltung
Inhaltsübersicht
- 1. Allgemeines
- 2. Schnittstellen
- 2.1 Schnittstellen der von den Finanzverwaltungen der Länder eröffneten Zugänge
- 2.1.1 Schnittstellen für die E-Bilanz nach § 5b EStG
- 2.1.2 übrige Schnittstellen für die von der Finanzverwaltung der Länder eröffneten Zugänge
- 2.2 Schnittstellen der vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eröffneten Zugänge
- 2.2.1 Schnittstellen für Sammelanträge nach § 45b EStG
- 2.2.2 übrige Schnittstellen für die vom BZSt eröffneten Zugänge
- 3. Eröffnete Zugänge
1. Allgemeines
Die StDÜV und die StDAV eröffnen die Möglichkeit einer umfassenden elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmern und Finanzverwaltungen. Einzelheiten insbesondere zu den eröffneten Zugängen, zur Bedienung und Bereitstellung der Schnittstellen und zur Datenübermittlung im Auftrag regelt ein Schreiben des BMF.
Die für die Übermittlung benötigten Schnittstellen werden ausschließlich auf diesen Internetseiten zur Verfügung gestellt.
Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet (§ 87a AO).
2. Schnittstellen
2.1 Schnittstellen der von den Finanzverwaltungen der Länder eröffneten Zugänge
2.1.1 Von den Finanzverwaltungen der Länder eröffnete Zugänge
Zugang zu den Schnittstellen und Informationen der unterstützten Steuerarten erhalten Sie auf den ELSTER-Webseiten für Entwickler.
ELSTER für Entwickler 
2.1.2 Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen nach § 5b EStG an die Finanzverwaltung (E-Bilanz)
Mit § 5b EStG wurde eine Regelung zur modernen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen geschaffen. Die Regelung galt ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde zwischenzeitlich durch die "Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung – AnwZpvV)" um ein Jahr verschoben. § 5b EStG gilt nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Mit Schreiben des BMF vom 28.09.2011 sind die endgültigen Taxonomien verbindlich veröffentlicht worden. Die Finanzverwaltung ist ab Mai 2012 technisch in der Lage, Datensätze dieser Taxonomien anzunehmen. Bis dahin ist eine Test-Übermittlung mit der Pilotierungstaxonomie vom 16.12.2010 möglich.
Pilotierungstaxonomie
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Kerntaxonomie vom 16.12.2010
Taxonomien vom 14.09.2011
Excelvisualisierungen
- GCD-Modul (Stammdaten)
- Kerntaxonomie
- Branchentaxonomie für die Wohnungswirtschaft (JAbschlWUV), Land- und Forstwirschaft (BMELV-Musterabschluss), Krankenhäuser (KHBV), Pflegedienstleister (PBV), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV) und den kommunalen Eigenbetrieb (EBV oder ähnlichem)
- Bankentaxonomie (für alle Unternehmen, die nach RechKredV bilanzieren)
- Versicherungstaxonomie (für alle Unternehmen die nach RechVersV beziehungsweise RechPensV bilanzieren - hierunter fallen auch Pensionskassen)
Taxonomien als XBRL-Dateien
- Download der Taxonomien im XBRL-Format
- Schreiben des BMF vom 28.09.2011 zur elektronischen Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
- FAQ
- Technische Leitfäden zur E-Bilanz
- Erläuterungen zur Taxonomie
- Schreiben des BMF vom 19. Januar 2010 zum Übermittlungsformat
- Schreiben des BMF vom 16. Dezember 2010 zum amtlich vorgeschriebene Datensatz – die XBRL-Taxonomie
- Pilotierungsbericht vom 18.07.2011
- Seiten des Verein XBRL Deutschland e. V.
- Anbieterübersicht der Software-Produkte, die E-Bilanz unterstützen
- Im Bereich für Entwickler auf www.elster.de können Softwarehersteller Fragen in einem von der Fachseite moderiertem Forum einstellen (Rubrik: Fachliche Fragen zur elektronischen Bilanz).
2.2 Schnittstellen der von der Bundesfinanzverwaltung eröffneten Zugänge
2.2.1 Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Sammelanträgen nach §45b EStG an das BZSt (SAMA/ELMA5)
Für die elektronische Übertragung von Sammelanträgen nach § 45b EStG (SAMA) an das BZSt steht seit Januar 2007 die ELMA5-Schnittstelle bereit.
Download der Schnittstellenbeschreibung 
2.2.2 Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung mit ELSTER-Zertifikaten an das BZSt (ELMA5-ZIVIT)
Mit ELMA5 können Daten zwischen beliebigen Endstellen und dem BZSt schnell und kostengünstig übertragen werden.
Download der Schnittstellenbeschreibung 