Elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und der Finanzverwaltung

Allgemeines

Herzlich Willkommen auf der neuen E-Steuer Webseite.

Die Möglichkeit einer umfassenden elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmern und Finanzverwaltungen wird durch die Regelungen in der Abgabenordnung und der StDAV eröffnet.

Zu den Verfahrensabläufen und Schnittstellen finden Sie auf diesen Webseiten die notwendigen Informationen.

Schnittstellen und Zugänge zu ELSTER

Zugang zu den Schnittstellen und Informationen der unterstützten Steuerarten erhalten Sie auf den ELSTER-Webseiten für Entwickler.
ELSTER für Entwickler

Schnittstellen zur E-Bilanz § 5b EStG

Mit § 5b EStG wurde eine Regelung zur modernen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen geschaffen. Die Regelung galt ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde um ein Jahr verschoben. § 5b EStG gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
Für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2011 beginnt, wird es jedoch von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermittelt werden.

Taxonomien vom 01.04.2023 (Taxonomie 6.7)

Mit BMF-Schreiben vom 09.06.2023 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.7, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich durch das ERiC-Release im November 2023 und für Echtfälle durch das ERiC-Release im Mai 2024 gegeben sein.

Excelvisualisierungen

Hinweis:
Die Excel basierenden Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2023 (Taxonomie 6.7/6.6)

Tabellenlayout

Ab der Taxonomieversion 6.2 stehen für die Tabellenbereiche der Taxonomien Layoutinformationen zur Verfügung. Die Layoutinformationen der Tabellenbereiche sollen veranschaulichen, auf welchen Tabellenachsen (Zeilen, Spalten oder Seiten) die Dimensionen i.d.R. dargestellt werden.

Taxonomien vom 02.05.2022 (Taxonomie 6.6)

Mit BMF-Schreiben vom 21.06.2022 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.6, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich durch das ERiC-Release im November 2022 und für Echtfälle durch das ERiC-Release im Mai 2023 gegeben sein.

Excelvisualisierungen

Hinweis:
Die Excel basierenden Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2022 (Taxonomie 6.6/6.5)

Tabellenlayout

Ab der Taxonomieversion 6.2 stehen für die Tabellenbereiche der Taxonomien Layoutinformationen zur Verfügung. Die Layoutinformationen der Tabellenbereiche sollen veranschaulichen, auf welchen Tabellenachsen (Zeilen, Spalten oder Seiten) die Dimensionen i.d.R. dargestellt werden.

Taxonomien vom 14.04.2021 (Taxonomie 6.5)

Mit BMF-Schreiben vom 23.07.2021 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.5, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich durch das ERiC-Release im November 2021 und für Echtfälle durch das ERiC-Release im Mai 2022 gegeben sein.

Excelvisualisierungen

Hinweis:
Die Excel basierenden Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2021 (Taxonomie 6.5/6.4)

Tabellenlayout

Ab der Taxonomieversion 6.2 stehen für die Tabellenbereiche der Taxonomien Layoutinformationen zur Verfügung. Die Layoutinformationen der Tabellenbereiche sollen veranschaulichen, auf welchen Tabellenachsen (Zeilen, Spalten oder Seiten) die Dimensionen i.d.R. dargestellt werden.

Taxonomien vom 01.04.2020 (Taxonomie 6.4)

Mit BMF-Schreiben vom 23.07.2020 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.4, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich durch das ERiC-Release im November 2020 und für Echtfälle durch das ERiC-Release im Mai 2021 gegeben sein.

Excelvisualisierungen

Hinweis:
Die Excel basierenden Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2020 (Taxonomie 6.3/6.4)

Tabellenlayout

Ab der Taxonomieversion 6.2 stehen für die Tabellenbereiche der Taxonomien Layoutinformationen zur Verfügung. Die Layoutinformationen der Tabellenbereiche sollen veranschaulichen, auf welchen Tabellenachsen (Zeilen, Spalten oder Seiten) die Dimensionen i.d.R. dargestellt werden.

Taxonomien vom 01.04.2019 (Taxonomie 6.3)

Mit BMF-Schreiben vom 02.07.2019 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.3, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2019 oder 2019/2020 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich durch das ERiC-Release im November 2019 und für Echtfälle durch das ERiC-Release im Mai 2020 gegeben sein.

Excelvisualisierungen

Hinweis:
Die Excel basierenden Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

  • Download der Taxonomien im XBRL-Format

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2019 (Taxonomie 6.2/6.3)

Tabellenlayout

Ab der Taxonomieversion 6.3 stehen für die Tabellenbereiche der Taxonomien Layoutinformationen zur Verfügung. Die Layoutinformationen der Tabellenbereiche sollen veranschaulichen, auf welchen Tabellenachsen (Zeilen, Spalten oder Seiten) die Dimensionen i.d.R. dargestellt werden.

Taxonomien vom 01.04.2018 (Taxonomie 6.2)

Mit BMF-Schreiben vom 06.06.2018 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.2, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2018 oder 2018/2019 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich durch das ERiC-Release im November 2018 und für Echtfälle durch das ERiC-Release im Mai 2019 gegeben sein.

Excelvisualisierungen

Hinweis:
Die Excel basierenden Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

  • Download der Taxonomien im XBRL-Format

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2018 (Taxonomie 6.1/6.2)

Tabellenlayout

Ab der Taxonomieversion 6.2 stehen für die Tabellenbereiche der Taxonomien Layoutinformationen zur Verfügung. Die Layoutinformationen der Tabellenbereiche sollen veranschaulichen, auf welchen Tabellenachsen (Zeilen, Spalten oder Seiten) die Dimensionen i.d.R. dargestellt werden.

Taxonomien vom 01.04.2017 (Taxonomie 6.1)

Mit BMF-Schreiben vom 16.05.2017 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.1, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2017 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2017 und für Echtfälle ab Mai 2018 gegeben sein.

Excelvisualisierungen

Hinweis:
Die Excel basierenden Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

  • Download der Taxonomien im XBRL-Format

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2017 (Taxonomie 6.0/6.1)

Tabellenlayout

Ab der Taxonomieversion 6.1 stehen für die Tabellenbereiche der Taxonomien Layoutinformationen zur Verfügung. Die Layoutinformationen der Tabellenbereiche sollen veranschaulichen, auf welchen Tabellenachsen (Zeilen, Spalten oder Seiten) die Dimensionen i.d.R. innerhalb der Finanzverwaltung dargestellt werden.

Taxonomien vom 01.04.2016 (Taxonomie 6.0)

Mit BMF-Schreiben vom 24.05.2016 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.0, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2016 oder 2016/2017 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2016 und für Echtfälle ab Mai 2017 gegeben sein.

Excelvisualisierungen

  • GCD-Modul (Stammdaten)
  • Kerntaxonomie einschließlich MicroBilG-Sicht
  • Ergänzungstaxonomie für verschiedene verordnungsgebundene Branchen einschließlich MicroBilG-Sicht (Wohnungswirtschaft (JAbschlWUV), Land- und Forstwirschaft (BMEL-Musterabschluss), Krankenhäuser (KHBV), Pflegedienstleister (PBV), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV) und den kommunalen Eigenbetrieb (EBV oder ähnlichem))
  • Taxonomie für Kreditinstitute (für alle Unternehmen, die nach RechKredV bilanzieren)
    Taxonomie für Kreditinstitute für Filterungszwecke enthält Eintragungen in den Spalten, in denen die für bestimmte Institutsarten zulässigen bzw. nicht zulässigen Positionen gekennzeichnet sind ("kindOf")
  • Taxonomie für Zahlungsinstitute (für alle Unternehmen, die nach der RechZahlV bilanzieren)
  • Taxonomie für Versicherungsunternehmen (für alle Unternehmen die nach RechVersV beziehungsweise RechPensV bilanzieren - hierunter fallen auch Pensionskassen)
  • Preview für eine evtl. künftig zur Verfügung stehende Sicht mit Versionierungsinformationen

Hinweis:
Die Excel basierenden Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

  • Download der Taxonomien im XBRL-Format

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2016 (Taxonomie 5.4/6.0)

Taxonomien vom 03.04.2015 (Taxonomie 5.4)

Mit BMF-Schreiben vom 25.06.2015 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 5.4, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2015 oder 2015/2016 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2015 und für Echtfälle ab Mai 2016 gegeben sein.

Excelvisualisierungen

  • GCD-Modul (Stammdaten)
  • Kerntaxonomie einschließlich MicroBilG-Sicht
  • Ergänzungstaxonomie für verschiedene verordnungsgebundene Branchen einschließlich MicroBilG-Sicht (Wohnungswirtschaft (JAbschlWUV), Land- und Forstwirschaft (BMELV-Musterabschluss), Krankenhäuser (KHBV), Pflegedienstleister (PBV), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV) und den kommunalen Eigenbetrieb (EBV oder ähnlichem))
  • Taxonomie für Kreditinstitute (für alle Unternehmen, die nach RechKredV bilanzieren)
    Taxonomie für Kreditinstitute für Filterungszwecke enthält Eintragungen in den Spalten, in denen die für bestimmte Institutsarten zulässigen bzw. nicht zulässigen Positionen gekennzeichnet sind ("kindOf")
  • Taxonomie für Zahlungsinstitute (für alle Unternehmen, die nach der RechZahlV bilanzieren)
  • Taxonomie für Versicherungsunternehmen (für alle Unternehmen die nach RechVersV beziehungsweise RechPensV bilanzieren - hierunter fallen auch Pensionskassen)
  • Preview für künftig zur Verfügung stehende Tabellenbereiche für die Anbauverzeichnisse im Bereich der Land- und Forstwirtschaft

Hinweis:
Die Excel basierenden Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

  • Download der Taxonomien im XBRL-Format

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2015 (Taxonomie 5.3/5.4)

Taxonomien vom 02.04.2014 (Taxonomie 5.3)

Mit BMF-Schreiben vom 13.06.2014 wurde die Taxonomie-Version 5.3 veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2014 oder 2014/2015 zu verwenden. Mit der Taxonomie 5.3 ist es nun möglich, E-Bilanzen für Körperschaften mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu übermitteln. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version ist für Testfälle seit November 2014 und für Echtfälle seit 28.05.2015 gegeben.

Excelvisualisierungen

  • GCD-Modul (Stammdaten)
  • Kerntaxonomie einschließlich MicroBilG-Sicht
  • Ergänzungstaxonomie für verschiedene verordnungsgebundene Branchen einschließlich MicroBilG-Sicht (Wohnungswirtschaft (JAbschlWUV), Land- und Forstwirschaft (BMELV-Musterabschluss), Krankenhäuser (KHBV), Pflegedienstleister (PBV), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV) und den kommunalen Eigenbetrieb (EBV oder ähnlichem))
  • Taxonomie für Kreditinstitute (für alle Unternehmen, die nach RechKredV bilanzieren)
    Taxonomie für Kreditinstitute für Filterungszwecke enthält Eintragungen in den Spalten, in denen die für bestimmte Institutsarten zulässigen bzw. nicht zulässigen Positionen gekennzeichnet sind ("kindOf")
  • Taxonomie für Zahlungsinstitute (für alle Unternehmen, die nach der RechZahlV bilanzieren)
  • Taxonomie für Versicherungsunternehmen (für alle Unternehmen die nach RechVersV beziehungsweise RechPensV bilanzieren - hierunter fallen auch Pensionskassen)
  • Preview für künftig zur Verfügung stehende Tabellenbereiche für die Anbauverzeichnisse im Bereich der Land- und Forstwirtschaft

Hinweis:
Die Excel basierenden Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

  • Download der Taxonomien im XBRL-Format

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2014 (Taxonomie 5.2/5.3)

Taxonomien vom 30.04.2013 (Taxonomie 5.2)

Mit BMF-Schreiben vom 27.06.2013 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 5.2, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen, zu verwenden. Sie können auch für das Vorjahr verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version ist für Echtfälle ab 16.05.2014 gegeben.

Excelvisualisierungen

  • GCD-Modul (Stammdaten)
  • Kerntaxonomie einschließlich MicroBilG-Sicht
  • Ergänzungstaxonomie für verschiedene verordnungsgebundene Branchen einschließlich MicroBilG-Sicht (Wohnungswirtschaft (JAbschlWUV), Land- und Forstwirschaft (BMELV-Musterabschluss), Krankenhäuser (KHBV), Pflegedienstleister (PBV), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV) und den kommunalen Eigenbetrieb (EBV oder ähnlichem))
  • Taxonomie für Kreditinstitute (für alle Unternehmen, die nach RechKredV bilanzieren)
  • Taxonomie für Zahlungsinstitute (für alle Unternehmen, die nach der RechZahlV bilanzieren)
  • Taxonomie für Versicherungsunternehmen (für alle Unternehmen die nach RechVersV beziehungsweise RechPensV bilanzieren - hierunter fallen auch Pensionskassen)
  • Preview für künftig zur Verfügung stehende Tabellenbereiche für Kapitalkontenentwicklung und Bilanzen/GuV für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von steuerbefreiten Körperschaften und Betriebe gewerblicher Art

Hinweis:
Die Excel basierten Visualisierungen stellen lediglich ein Werkzeug zur fachlichen Arbeit an den Taxonomien dar und beanspruchen keine Verbindlichkeit im Hinblick auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Diese ergibt sich allein aus den XBRL-Paketen.

Taxonomien als XBRL-Dateien

  • Download der Taxonomien im XBRL-Format

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2013 (Taxonomie 5.1/5.2)

Taxonomien vom 01.06.2012 (Taxonomie 5.1)

Mit BMF-Schreiben vom 05.06.2012 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 5.1, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, zu verwenden.

Excelvisualisierungen

Taxonomien als XBRL-Dateien

  • Download der Taxonomien im XBRL-Format

Änderungsnachweis und Vergleichsdokumente zum Taxonomie-Update 2012 (Taxonomie 5.0/5.1)

  • Download des Änderungsnachweises und Vergleichsdokumente
Taxonomien vom 14.09.2011 (Taxonomie 5.0)

Mit BMF-Schreiben vom 28.09.2011 wurde die Taxonomie-Version 5.0 verbindlich veröffentlicht. Mit dieser Taxonomie können Datensätze für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2011 beginnen, an das Finanzamt übermittelt werden.

Excelvisualisierungen

Taxonomien als XBRL-Dateien

  • Download der Taxonomien im XBRL-Format
Pilotierungstaxonomie
Webbasierte Visualisierung aller bisher veröffentlichten Taxonomien

Weitere Informationen

  • Schreiben des BMF zur Veröffentlichung der Taxonomien
  • Übersicht über die Verwendung der Taxonomie-Versionen für die Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
  • FAQ
  • Übersicht bekannter Fehler
  • Technische Leitfäden zur E-Bilanz
    Für jede Taxonomie-Version wird ein eigener Technischer Leitfaden erstellt. Der Technische Leitfaden enthält sowohl technische Hinweise zur Anwendung der HGB-Taxonomie als auch grundlegende fachliche Vorgaben zur Plausibilisierung der zu übermittelnden E-Bilanz-Daten. Nur wenn alle Prüfungen erfolgreich durchlaufen werden, kann ein E-Bilanz-Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Der Technische Leitfaden richtet sich daher in erster Linie an Programmierer und Softwarehersteller, welche E-Bilanz-Produkte anbieten und sich mit der Übermittlung von E-Bilanzen beschäftigen. Er kann aber auch dem Bilanzierenden zum besseren Verständnis der Regeln und Prüfungen dienen.
  • Schreiben des BMF vom 19. Januar 2010 zum Übermittlungsformat
  • Schreiben des BMF vom 16. Dezember 2010 zum amtlich vorgeschriebene Datensatz – die XBRL-Taxonomie
  • Seiten des Verein XBRL Deutschland e. V.
  • Anbieterübersicht der Software-Produkte, die E-Bilanz unterstützen
  • Im Bereich für Entwickler auf www.elster.de können Softwarehersteller Fragen in einem von der Fachseite moderierten Forum einstellen (Rubrik: Fachliche Fragen zur elektronischen Bilanz).
  • Kontakt zu den E-Bilanz Ansprechpartnern der Länder

Schnittstellen zum KONSENS-Mitteilungsverfahren (KMV)

Seitenübersicht

Allgemeine Dokumente zum KONSENS-Mitteilungsverfahren

Das KONSENS-Mitteilungsverfahren (KMV) des Vorhabens KONSENS hat zum Ziel, papiergebundene Mitteilungen durch ein maschinelles Verfahren abzulösen beziehungsweise neue Mitteilungen direkt auf elektronischem Weg zu erhalten. KMV setzt auf einem bestehenden Kommunikationsumfeld auf und nutzt die zur Verfügung stehenden Leistungen im Verfahren ELSTER (ELSTER für Entwickler). Das KMV umfasst nur Mitteilungen, die auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Das Verfahren für die Übermittlung von Mitteilungen von externen Datenlieferanten ist in dem Dokument SST_KMV_Verfahrensablauf_Extern_3_2.pdf beschrieben. Bei KMV handelt es sich um ein asynchrones (offline-) Verfahren. Das heißt, die übermittelten Daten werden auf Grund ihres Volumens nicht direkt online überprüft, sondern sie werden in einem ersten Schritt zunächst nur entgegengenommen. In einem zweiten Schritt muss der Datenlieferant das über ElsterDatenabholung bereitgestellte Verarbeitungsprotokoll für die übermittelten Daten abholen und prüfen. In der Regel steht das Protokoll am Tag nach der Datenlieferung zur Verfügung, in Spitzenzeiten kann es bis zu 3 Tage bis zur Bereitstellung dauern. Sowohl für die Datenlieferung als auch für die Protokollabholung ist das ERiC-Entwicklerhandbuch (ERiC-EHB) zu nutzen (ELSTER für Entwickler).

In dem Dokument SST_KMV_Datenschnittstelle_Protokoll_5.pdf ist das Protokoll in der Version 5 beschrieben. In dem Dokument SST_KMV_Datenschnittstelle_Protokoll_6.pdf ist das Protokoll in der Version 6 beschrieben (Unterstützung ELSTER Transferheader Version 11). Die Schemadateien für das Protokoll sind in den ZIP-Dateien Protokoll_V5_Schema.zip, Protokoll_V6_Schema.zip enthalten. Hinweis: Die Gültigkeit der ELSTER-Schnittstellen z.B. im Hinblick auf Transferheader Versionen ergibt sich durch die Vorgaben von ELSTER (ELSTER für Entwickler).

In dem Dokument SST_KMV_Kontrollmitteilung_Version_X ist der grundsätzliche Aufbau einer KONSENS-Mitteilung beschrieben. Eine KONSENS-Mitteilung besteht aus Basisinformationen, zum Beispiel dem Verfasser der KONSENS-Mitteilung, dem Meldejahr und dem betroffenen Steuerfall, und aus Detaildaten. Abhängig von der Mitteilungsart stehen hier die Versionen SST_KMV_Kontrollmitteilung_Version_4.pdf, SST_KMV_Kontrollmitteilung_Version_5.pdf bzw. SST_KMV_Kontrollmittteilung_Version_6.pdf zur Verfügung. Welche Version zu verwenden ist, ergibt sich aus den Dokument zur KONSENS-Mitteilung (SST_KMV_XXX_Version_X Kapitel 2 Einleitung) In den Detaildaten sind spezifische Informationen zu den unterschiedlichen KONSENS-Mitteilungsarten definiert. Das Korrektur- und Stornierungsverfahren für KONSENS-Mitteilungen ist ebenfalls in diesem Dokument beschrieben.

In dem Dokument SST_KMV_Basisdaten_Version_X.pdf sind die Basisdefinitionen einer KONSENS-Mitteilung beschrieben. Die Elemente der Basisdefinitionen werden in der KONSENS-Mitteilung und auch in den Detaildaten verwendet. Durch die Basisdefinitionen wird zum Beispiel die Definition einer Adresse für alle Bereiche einheitlich vorgegeben. Abhängig von der Mitteilungsart stehen hier die Versionen SST_KMV_Basisdaten_Version_4.pdf, SST_KMV_Basisdaten_Version_5.pdf bzw. SST_KMV_Basisdaten_Version_6.pdf zur Verfügung. Welche Version zu verwenden ist, ergibt sich aus den Dokument zur KONSENS-Mitteilung (SST_KMV_XXX_Version_X. pdf Kapitel 2 Einleitung)

Die verwendeten Schemadateien sind in der Dokumentation zu den KONSENS-Mitteilungsarten enthalten.

Mitteilung über unentgeltliche Depotübertragungen nach § 43 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG

In dem Dokument SST_KMV_DEP_Detail_Version_3.pdf sind die die Detaildaten der Mitteilung über unentgeltliche Depotübertragungen nach § 43 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG (Abkürzung DEP für diese Mitteilungsart) beschrieben.

Die gesamte Mitteilung über unentgeltliche Depotübertragungen nach § 43 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG ist in dem Dokument SST_KMV_KM4_DEP_Version_3.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendenden Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei DEP_000003_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Die Schnittstelle DEP_000002 wird weiterhin unterstütz (SST_KMV_DEP_Detail_Version_2.pdf, SST_KMV_DEP_Version_2.pdf, DEP_000002_Schema.zip, DEP_000002_Schema_in_TH11.zip)

Die Verwendung der KM Version 4 mit DEP Detailversion 3 bietet aber unter anderem folgende Vorteile:

  • Anweisung eines Blocknamen, wenn lt. Melderecht nur ein Nachname oder nur ein Vorname existiert.
  • Anweisung einer Ausländischen Adresse ohne Postleitzahl, wenn es im betroffenen Land keine Postleitzahlen gibt.
  • Anweisung negativer Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut.

Mitteilung über die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 43 Absatz 2 Satz 7 EStG

In dem Dokument SST_KMV_FKB_Detail_Version_3.pdf sind die die Detaildaten der Mitteilung über die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 43 Abs. 2 Satz 7 EStG (Abkürzung FKB für diese Mitteilungsart) beschrieben.

Die gesamte Mitteilung über die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 43 Absatz 2 Satz 7 EStG ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_FKB_Version_3.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_FKB_000003.zip zum Download zur Verfügung.

Die Schnittstelle in der Vorversion wird weiterhin unterstütz (SST_KMV_KM4_FKB_Version_3.pdf, FKB_000003_Schema.zip)

Die Verwendung der KM Version 6 mit FKB Detailversion 3 bietet unter anderem folgende Neuerung:

  • Anweisung des Geschlechtes mit den Werten: „m“, „w“, „x“ oder „d“

Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 des 5.VermBG

Das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung ist erstmals anzuwenden für Vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.12.2016 angelegt werden (vergl. BMF-Schreiben vom 16.12.2016)

In dem Dokument SST_KMV_VWL_Detail_Version_3.pdf sind die Detaildaten der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 des 5.VermBG (Abkürzung VWL für diese Mitteilungsart) in der Version 3 beschrieben.

Die gesamte elektronische Vermögensbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 des 5.VermBG ist in dem Dokument SST_KMV_KM5_VWL_Version_3.pdf beschrieben (Abbildung in der KM-Version 5). Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM5_VWL_000003.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM5_VWL_000003_Schema.zip zum Download zur Verfügung. Die Abbildung in der Detailversion 1 wird weiterhin unterstützt. (SST_KMV_VWL_Detail_Version_1.pdf, KM5_VWL_000001_Schema.zip).

In der Detailversion 3 wird die Angabe des Einwilligungsdatums für bestimmte Verträge optional.

Mitteilungen über Corona-Zuschüsse nach § 13 MV (C19-Mitteilungen)

In dem Dokument SST_KMV_C19_Detail_Version_1.pdf sind die Detaildaten der Mitteilungen über Corona-Zuschüsse nach § 13 MV (Abkürzung C19 für diese Mitteilungsart) in der Version 1 beschrieben.

Die gesamte Mitteilungen über Corona-Zuschüsse nach § 13 MV ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_C19_Version_1.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_C19_000001.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_C19_000001_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Nach § 13 MV haben Behörden und andere öffentliche Stellen des Bundes und der Länder als mitteilungspflichtige Stellen (§ 93c Absatz 1 AO) den Finanzbehörden Corona-Hilfen betreffende Subventionen oder ähnliche als Förderungsmaßnahme bewilligte Leistungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle nach Maßgabe des § 93c AO mitzuteilen. Die verlängerte Frist für die Übermittlung endet am 28. Februar 2022.

Bitte beachten sie bei der Übermittlung die folgenden Hinweise für Datenlieferanten für Mitteilungen über Corona-Zuschüsse.

Für mitteilungspflichtige Stellen kleinerer Corona-Hilfsprogramme mit wenig Antragsstellungen wird neben der eigentlich für die Übermittlung vorgesehenen Massendatenschnittstelle eine alternative Lösung bereitgestellt.

Dabei handelt es sich um ein Softwareprogramm, das eine Benutzeroberfläche zur Eingabe und zum Versand der C19-Mitteilungen sowie zur Abholung der Verarbeitungsprotokolle anbietet.

Das Programm steht auf der ELSTER-Webseite unter den folgenden Links zur Verfügung:
Erfassungs- und Übermittlungsprogramm für C19-Mitteilungen - Version 1.8 für Windows
Erfassungs- und Übermittlungsprogramm für C19-Mitteilungen - Version 1.8 für MacOS
Erfassungs- und Übermittlungsprogramm für C19-Mitteilungen - Version 1.8 für Linux

Wichtiger Hinweis: Ab dem 24.04.2023 können alle Versionen <= 1.7 nicht mehr verwendet werden, da die Übermittlung serverseitig abgelehnt wird.

Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Programm wenden Sie sich bitte über das Anwenderforum an den Support: https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-programme/mitteilung-anwendungen-von-elster

Sofern Sie sich die kurzzeitig verfügbare Version 1.3 heruntergeladen haben sollten, wird von einer Übermittlung mit der Version 1.3 dringend abgeraten. In dieser Version befand sich ein Fehler.

Wichtige Information

Für den Einsatz der Anwendung wird ein ELSTER Organisationszertifikat benötigt. Sie werden die Daten in der Anwendung zwar auch schon ohne Zertifikat erfassen können, aber noch nicht versenden!

Die Aktivierung des Zertifikats erfolgt über die klassische Briefpost und kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Sofern Sie noch über kein ELSTER Organisationszertifikat verfügen, sollten Sie also jetzt schon ein ELSTER-Zertifikat für Ihre Organisation beantragen!

Informationen zur Beantragung finden Sie Online unter https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/hinweis2

Hinweis:

Falls Ihre Organisation keine eigene Steuernummer besitzt, ist zu berücksichtigen, dass ELSTER den Aktivierungsbrief an die beim Finanzamt für die gemeinsame Steuernummer hinterlegte Adresse schickt. Diese Adresse gehört dann möglicherweise zu einer anderen Organisation als Ihrer. In diesem Fall sollten Sie mit dieser Organisation die Weiterleitung des Briefs absprechen, bevor Sie das Zertifikat beantragen.

Mitteilungen über Forschungszulagen (FZL-Mitteilungen)

In dem Dokument SST_KMV_FZL_Detail_Version_2.pdf sind die Detaildaten der Mitteilungen über Forschungszulagen (Abkürzung FZL für diese Mitteilungsart) in der Version 2 beschrieben.

Die gesamte Mitteilungen über Forschungszulagen ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_FZL_Version_2.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_FZL_000002.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_FZL_000002_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Mitteilungen über Lohnersatzleistungen nach § 32b EStG (LER-Mitteilungen)

In dem Dokument SST_KMV_LER_Detail_Version_1.pdf sind die Detaildaten der Mitteilungen über Lohnersatzleistungen (Abkürzung LER für diese Mitteilungsart) in der Version 1 beschrieben.

Die gesamte Mitteilung über Lohnersatzleistungen ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_LER_Version_1.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_LER_000001.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_LER_000001_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Hinweise für Umsteiger vom Verfahren „ElsterLohn“

Die LER-Mitteilungen (Verfahren „ElsterKMV“, Datenart „LohnersatzMitteilung“) ersetzen die bisherige Datenart „Lohnersatzleistung“ im Verfahren „ElsterLohn“.

Für das Meldejahr 2022 wird ein Parallelbetrieb angeboten: Datenlieferanten, die bisher im Verfahren "ElsterLohn" übermitteln, können für das Meldejahr 2022 bereits auf das neue Verfahren umstellen (auch unterjährig). Der Datenlieferant kann selbst entscheiden ob er Mitteilungen in der jeweils gültigen Schnittstellenversion an „ElsterLohn“ oder „ElsterKMV“ übermittelt.

Ab dem Meldejahr 2023 ist dann nur noch eine Meldung von LER-Mitteilungen an das Verfahren „ElsterKMV“ zulässig.

Die Schnittstellendokumentation des auslaufenden Verfahrens „ElsterLohn“ und Hinweise zur Umstellung der Lieferungen auf das neue Verfahren finden Sie unter dem folgenden Link (nur für registrierte Anwender zugänglich):https://download.elster.de/download/behoerden/ElsterLohn_Lohnersatzleistung_1.5.zip

Mitteilungen über Kostenerstattungen der kassenärztlichen Vereinigungen (§14 MV)

Die gesamte Mitteilung über Kostenerstattungen der kassenärztlichen Vereinigungen (§14 MV) ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_KKV_Version_1.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_KKV_000001.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_KKV_000001_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Mitteilungen zu Billigkeitsleistungen im Zusammenhang mit der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 nach § 15 MV-E

Die gesamte Mitteilung über die Billigkeitsleistungen im Zusammenhang mit der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 nach § 15 MV-E ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_FLH_Version_1.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_FLH_000001.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_FLH_000001_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Für mitteilungspflichtige Stellen mit wenigen Mitteilungen wird neben der eigentlich für die Übermittlung vorgesehenen Massendatenschnittstelle eine alternative Lösung bereitgestellt. Die folgende Anwendung wird zur Übermittlung von Mitteilungen zu Billigkeitsleistungen im Zusammenhang mit der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 nach § 15 MV-E auf den ELSTER-Download-Seiten zur Verfügung gestellt.

Dabei handelt es sich um ein Softwareprogramm, das eine Benutzeroberfläche zur Eingabe und zum Versand der FLH-Mitteilungen sowie zur Abholung der Verarbeitungsprotokolle anbietet.

Das Programm für Linux steht auf der ELSTER-Webseite unter folgendem Link zur Verfügung:
Erfassungs- und Übermittlungsprogramm für FLH-Mitteilungen - Version 1.0

Sofern Sie eine Version für Windows inklusive Java-Runtime benötigen, können Sie diese von der ELSTER-Webseite unter folgendem Link beziehen:
Erfassungs- und Übermittlungsprogramm für FLH-Mitteilungen - Version 1.0 (Windows-Version inkl. Java-Runtime für Windows)

Die Version für MacOS können Sie von der ELSTER-Webseite unter folgendem Link beziehen:
Erfassungs- und Übermittlungsprogramm für FLH-Mitteilungen - Version 1.0 (MacOS-Version)

Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Programm wenden Sie sich bitte über das Anwenderforum an den Support: https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-programme/mitteilung-anwendungen-von-elster

Mitteilungen zu Ordnungsgeldern nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (§4a MV)

Die gesamte Mitteilung zu Ordnungsgeldern nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (§4a MV) ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_OGH_Version_1.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_OGH_000001.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_OGH_000001_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Gewerbemeldungen (Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen; GAN-, GUM und GAB-Mitteilungen)

Die gesamten Mitteilungen über Gewerbemeldungen (Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen) sind in den Dokumenten SST_KMV_KM6_GAN_Version_1.pdf, SST_KMV_KM6_GUM_Version_2.pdf und SST_KMV_KM6_GAB_Version_2.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilungen definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsarten spezifiziert.

Die gesamten Schema-Dokumentationen zu diesen Mitteilungsarten stehen als HTML Doku in den ZIP-Dateien HTML_KM6_GAN_000001.zip, HTML_KM6_GUM_000002.zip und HTML_KM6_GAB_000002.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in den ZIP-Dateien KM6_GAN_000001_Schema.zip, KM6_GUM_000002_Schema.zip und KM6_GAB_000002_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Mitteilungen zu berichtigten Steuerbescheinigungen (BSB-Mitteilungen)

Die gesamte Mitteilung zu berichtigten Steuerbescheinigungen ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_BSB_Version_2.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_BSB_000002.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_BSB_000002_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Für mitteilungspflichtige Stellen mit wenigen Mitteilungen wird neben der eigentlich für die Übermittlung vorgesehenen Massendatenschnittstelle eine alternative Lösung bereitgestellt. Die folgende Anwendung wird zur Übermittlung von Mitteilungen zu berichtigten Steuerbescheinigungen auf den ELSTER-Download-Seiten zur Verfügung gestellt.

Dabei handelt es sich um ein Softwareprogramm, das eine Benutzeroberfläche zur Eingabe und zum Versand der BSB-Mitteilungen sowie zur Abholung der Verarbeitungsprotokolle anbietet.

Das Programm für Linux steht auf der ELSTER-Webseite unter folgendem Link zur Verfügung:
Erfassungs- und Übermittlungsprogramm für BSB-Mitteilungen - Version 1.0

Sofern Sie eine Version für Windows inklusive Java-Runtime benötigen, können Sie diese von der ELSTER-Webseite unter folgendem Link beziehen:
Erfassungs- und Übermittlungsprogramm für BSB-Mitteilungen - Version 1.0 (Windows-Version inkl. Java-Runtime für Windows)

Die Version für MacOS können Sie von der ELSTER-Webseite unter folgendem Link beziehen:
Erfassungs- und Übermittlungsprogramm für BSB-Mitteilungen - Version 1.0 (MacOS-Version)

Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Programm wenden Sie sich bitte über das Anwenderforum an den Support: https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-programme/mitteilung-anwendungen-von-elster

Mitteilung über den Grad der Behinderung (vgl. §65 Abs. 3a EStDV)

Die gesamte Mitteilung über den Grad der Behinderung (vgl. §65 Abs. 3a EStDV) ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_GDB_Version_2.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_GDB_000002.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_GDB_000002_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Mitteilungen nach der Mitteilungsverordnung nach Maßgabe des § 93c AO

Die gesamte Mitteilung nach der Mitteilungsverordnung nach Maßgabe des § 93c AO ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_MVO_Version_1.pdf (MVO - ohne Zahlungsfluss nach §§ 4 und 6 MV) bzw. SST_KMV_KM6_MVZ_Version_1.pdf (MVZ - mit Zahlungsfluss nach §§2, 3, 5 und § 13a MV) beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_MVO_000001.zip bzw. HTML_KM6_MVZ_000001.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_MVO_000001_Schema.zip bzw. KM6_MVZ_000001_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Eine Zusammenfassung der fachlichen und technischen Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Information_Mitteilungspflichtige_Stellen_KONSENS_RMS-KMV.pdf.

Übersicht der in Planung befindlichen Mitteilungsarten

Die in den nachfolgenden Kapiteln beschriebenen Mitteilungsarten sind in Planung. Die Schnittstellen sind teilweise abgestimmt, die Leistungen zur Übermittlung der Mitteilungen stehen produktiv noch nicht zur Verfügung.

Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG

In dem Dokument SST_KMV_ZUW_Detail_Version_5.pdf sind die Detaildaten über Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG (Abkürzung ZUW für diese Mitteilungsart) beschrieben.

Der gesamte Aufbau einer Zuwendungsbestätigung nach § 10b EStG ist in dem Dokument SST_KMV_KM5_ZUW_Version_5.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Zuwendungsbestätigung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM5_ZUW_000005.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM5_ZUW_000005_Schema.zip zum Download zur Verfügung. Die Abbildung in der KM-Version 4 wird weiterhin unterstützt. (SST_KMV_ZUW_Version_5.pdf, ZUW_000005_Schema.zip)

Die Verwendung der KM Version 5 mit ZUW Detailversion 5 bietet aber unter anderem folgende Vorteile:

  • Anweisung des melderechtlich unbekannten Geburtsdatums.
  • Anweisung des "Auftragnehmers" (Mit Datenübermittlung beauftragter Dritter gemäß §87d AO).

Veräußerungsanzeigen und Urkunden nach § 18 GrEStG

Die gesamte Mitteilung zu Veräußerungsanzeigen und Urkunden nach § 18 GrEStG ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_VAG_Version_1.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_VAG_000001.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_VAG_000001_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Mitteilung der Anzeige aufgrund Nicht-Einbehaltes der KapESt nach § 44 Abs. 1 EStG (NEK-Mitteilungen)

Die gesamte Mitteilung der Anzeige aufgrund Nicht-Einbehaltes der KapESt nach § 44 Abs. 1 EStG (NEK-Mitteilungen) ist in dem Dokument SST_KMV_KM6_NEK_Version_1.pdf beschrieben. Hier sind die fachlichen Festlegungen zum Inhalt der Mitteilung definiert. Durch die fachlichen Festlegungen werden die innerhalb der Basisdefinitionen zu verwendeten Anweisungsmöglichkeiten für diese Mitteilungsart spezifiziert.

Die gesamte Schema-Dokumentation zu dieser Mitteilungsart steht als HTML Doku in der ZIP-Datei HTML_KM6_NEK_000001.zip zur Verfügung.

Die Schemadateien stehen in der ZIP-Datei KM6_NEK_000001_Schema.zip zum Download zur Verfügung.

Schnittstellen zur Bundesfinanzverwaltung

Weitergehende Informationen über die eröffneten Zugänge beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die elektronische Übermittlung von Daten an das BZSt können Sie unter www.bzst.de einsehen.

Grundsteuerreform: Schnittstelle Messbetragsdaten für Kommunen

Für Zwecke der Grundsteuer benötigen die hebeberechtigten Städte und Gemeinden die Daten der Grundsteuermessbetragsbescheide. Im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgt die Mitteilung dieser Daten ab Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 für die Grundsteuer 2025 in digitaler Form.

Die Daten werden mit dem Verfahren ELSTER-Transfer als neue Datenart GMBX bereitgestellt. Zudem versendet das Verfahren Informationen über Änderung des Ordnungskriteriums (Aktenzeichen bzw. Steuernummer) als neue Datenart GMBAX und Daten zum Grundsteuermessbetragsverzeichnis als neue Datenart GMBVX. Die Bereitstellung der GMBX-Daten erfolgt erstmalig ab Juli 2022. Die Bereitstellung der GMBAX-Daten erfolgt vermutlich ab ca. Ende Februar 2024 und der GMBVX-Daten ab ca. Mitte 2024.

Um die Daten abholen zu können, ist für die Kommune eine Registrierung bei ELSTER (näheres siehe ELSTER - Verwaltung) erforderlich, welche die Datenart GMBX, GMBAX bzw. GMBVX beinhaltet.

Die Daten werden in einer bundeseinheitlichen xml-Struktur bereitgestellt, die in den folgenden Unterlagen beschrieben wird:

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Nutzerinformationen zur ELSTER-Transfer für Kommunen (Stand: März 2022) können Sie im Dokument "Leitfaden Dateiübertragung" herunterladen und ausdrucken.

Eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen zur Schnittstellenbeschreibung GMBX, GMBAX und GMBVX finden Sie in folgender FAQ.

Anmerkung zu GMBAX:
Ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der GMBAX-Daten sollten diese auch von den Kommunen verarbeitet (nicht nur entgegengenommen) werden können. Sofern dies nicht gegeben ist, dürfen auch die GMBX-Daten ab dann bis zur Verarbeitung der GMBAX-Daten nicht mehr verarbeitet werden, da ansonsten die Gefahr inkonsistenter Daten, auf Seiten der Kommunen, besteht. Für nähere Informationen siehe FAQ.

Letztmalige Aktualisierung 25.10.2023

Gewerbesteuer: Schnittstellen für Kommunen

Schnittstellen der Finanzverwaltung zu den Kommunen

Die Gewerbesteuermessbeträge werden jeweils durch die Finanzämter der Länder berechnet und in Form von Mitteilungen über den Messbetrag bzw. Zerlegungsbescheiden an die Kommunen übermittelt. Diese Übermittlungen erfolgen zum Teil schon in digitaler Form. Der Abruf der Daten erfolgt über ELSTER-Transfer. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Nutzerinformationen zur ELSTER-Transfer für Kommunen (Stand: März 2022) können Sie im Dokument "Leitfaden Dateiübertragung" herunterladen und ausdrucken.

Derzeit bestehen folgende länderspezifischen Übermittlungsformate:

Die vorstehenden länderspezifischen Datensatzformate werden durch bundesweit einheitliche Datensätze im Format pdf-A3 (embedded xml) abgelöst. Die Vereinheitlichung beginnt mit den Datensätzen zu Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheiden:

Zerlegungsbescheid-Datensatz für alle Länder - noch in Entwicklung:

Schnittstelle der Kommune zu den Unternehmen

Die Städte und Gemeinden sind für die Veranlagung und Erhebung der Gewerbesteuer für ansässige Unternehmen zuständig. Der kommunale Gewerbesteuerbescheid entspricht im Sinne des Online-Zugangsgesetzes (OZG) dem „Rückkanal“ der Gewerbesteuererklärung (weitere Informationen insbesondere auch zur Anbindung von ELSTER-Transfer und dessen Nutzung für den Rückkanal finden Sie hier). Für eine vollständige Digitalisierung der Gewerbesteuer einschließlich des Rückkanals müssen die Kommunen den digitalen Gewerbesteuerbescheid an die Unternehmen technisch ermöglichen und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Dabei sind sie auf Hersteller von Fachverfahren (sog. HKR-Systeme) angewiesen, die in Kommunen zur Erzeugung der Bescheide zum Einsatz kommen. Diese wiederum müssen ihre Software technisch auf Datenbank- und Applikationsebene anpassen und erweitern, um den digitalen Gewerbesteuerbescheid erzeugen zu können.

FAQ zu Rechtsfragen (Stand 22.09.2022)

Hierzu finden die HKR-Hersteller folgende Dokumente:

Formular Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe

Das nachstehende Formular „Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe der Gewerbesteuer“ wurde entwickelt, um den Kommunen in Deutschland einen einheitlichen Vordruck zur zeitlich unbefristeten Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe zur Verfügung zu stellen. Das Formular kann sowohl von den Unternehmen, als auch deren Vertretern verwendet werden. Wir empfehlen den Kommunen, den Vordruck auf ihrer eigenen Homepage zu veröffentlichen.

Einwilligungsformular.pdf